Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58912
OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11 (https://dejure.org/2012,58912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2012 - 7 U 199/11 (https://dejure.org/2012,58912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2012 - 7 U 199/11 (https://dejure.org/2012,58912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,58912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aufklärungspflicht der Versicherungsgesellschaft über für den Anlageentschluss bedeutsame Umstände (hier: Renditeerwartung, Glättungsverfahren, poolübergreifende Reservenbildung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht der Versicherungsgesellschaft über für den Anlageentschluss bedeutsame Umstände (hier: Renditeerwartung, Glättungsverfahren, poolübergreifende Reservenbildung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Auszahlungsplan nach dem Modell Wealthmaster Noble

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Auch über das Glättungsverfahren und die poolübergreifende Reservenbildung müssen die Anleger - so der Bundesgerichtshof - näher informiert werden, weil das Glättungsverfahren ermöglicht, dass die Anleger unter Umständen nur zu einem geringen Anteil an den Erträgen bzw. den hieraus gebildeten Reserven beteiligt werden und die Bedingungen über diesen Umstand keine ausreichende Auskunft geben, sondern nur nichtssagende, allgemein gehaltene Formulierungen enthalten, die Formulierung in den Bedingungen, dass die Pools deutlich abgegrenzt seien, vielmehr den Eindruck erweckt, dass eine Quersubventionierung ausgeschlossen ist (vgl. BGH U.v. 11.7.2012, Az. IV ZR 164/11).

    Für die Kausalität einer Aufklärungspflichtverletzung für den Anlageentschluss spricht eine tatsächliche Vermutung (BGH U.v.11.7.2012, Az. IV ZR 164/11; BGH U.v. 8.5.2012, Az. XI ZR 262/10), deren Widerlegung zur Beweislast der Beklagten steht und die nicht widerlegt ist.

    Der Schaden von Anlegern, die aufgrund unzulänglicher Aufklärung über den Versicherungsvertrag den D gezeichnet haben, besteht, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, in dem Abschluss des Versicherungsvertrags und in der Aufnahme des zur Finanzierung des Einmalbeitrags aufgenommenen Darlehens (BGH U.v. 11.7.2012, Az. IV ZR 164/11, zitiert nach juris, Rdn. 64 - 66).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Für die Kausalität einer Aufklärungspflichtverletzung für den Anlageentschluss spricht eine tatsächliche Vermutung (BGH U.v.11.7.2012, Az. IV ZR 164/11; BGH U.v. 8.5.2012, Az. XI ZR 262/10), deren Widerlegung zur Beweislast der Beklagten steht und die nicht widerlegt ist.

    Bei der Annahme von Willkür ist jedoch Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher Anhaltspunkte vorliegen (BGH U.v. 8.5.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach juris, Rdn. 40 mwNw.).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Etwaige Steuervorteile, die der Kläger z.B. mit der Vermittlungsgebühr erzielt haben mag, waren nicht schadenmindernd zu berücksichtigen, weil die Ersatzleistung ihrerseits insoweit steuerpflichtig wäre und nicht ersichtlich ist, dass dem Kläger außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (vgl. BGH U.v. 1.3.2011, Az. XI ZR 96/09).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U.v. 27.9.2011, Az. VI ZR 135/10, WM 2011, 2129), der der Senat folgt, ist es nicht grob fahrlässig, wenn ein Anleger im Hinblick auf die besondere Bedeutung der persönlichen Beratung durch einen Vermittler die - vollständige - Lektüre von Unterlagen unterlässt, die er bei oder nach dem Vertragsschluss erhält.
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Die von der Beklagten erwähnte Entscheidung (BGH VersR 2005, 1565), die auf die ausschließliche Maßgeblichkeit des Versicherungsrechts abstellt, bezieht sich auf die Anwendbarkeit des § 172 VVG a.F., also auf die Möglichkeit einer einseitigen Änderung von Versicherungsbedingungen im Interesse aller Versicherungsnehmer.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Soweit der Kläger seinen Anspruch auf Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Prospekte und Unterlagen zur Police der Beklagten stützt, wäre die darauf beruhende Haftung aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung verjährt, da für diese Haftung eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt (Palandt-Grüneberg, 71. Aufl., § 311 Rdn. 67, 72 mit Hinweis auf BGH NJW 2010, 1077).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Mit einem Hinweisbeschluss vom 16.12.2009 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass er eine weitergehenden Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG auf solche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, die nicht erfüllungsähnliche Ziele verfolgen, ablehnt (VersR 2010, 373).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10

    Informationspflichten des Lebensversicherers (hier: Renditeerwartung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
    Der Senat, der bereits in den Urteilen vom 30.11.2011, Az. 7 U 110/10 und 7 U 125/10, eine vergleichbare Auffassung vertreten hat, schließt sich dieser weitergehenden Rechtsprechung an.
  • LG Dessau-Roßlau, 19.08.2022 - 2 O 588/21

    Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung aufgrund der Ausstattung eines in

    Da die Hauptforderung unbegründet ist, kann der Kläger von der Beklagten auch nicht die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, unabhängig davon, ob diese überhaupt erstattungsfähig wären (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2012 - 7 U 199/11; OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2020 - 8 U 23/20, Urteil vom 18.12.2020 - 8 U 67/20 oder BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 135/12

    Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche bezüglich Kapitallebensversicherung aus

    Der Senat, der bereits in den Urteilen vom 30.11.2011, Az. 7 U 110/10 und 7 U 125/10, eine vergleichbare Auffassung vertreten hat, hat sich der weitergehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit den Urteilen vom 2.11.2012, Az. 7 U 199/11, und vom 10.7.2013, Az. 7 U 217/1, angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht